Rechnungskauf für öffentliche Einrichtungen (Behörden u. Ä.)
Kauf auf Rechnung für Behörden und öffentliche Einrichtungen
Wir bieten Ämtern, staatlichen oder kommunalen Institutionen sowie Bildungseinrichtungen (wie Kitas, Schulen und Universitäten) die Möglichkeit, direkt über uns auf Rechnung einzukaufen.
Voraussetzungen für den Rechnungskauf:
- Eindeutige Zuordnung: Der offizielle Name der Behörde, Organisation o.Ä. muss zwingend in der Rechnungsadresse hinterlegt sein (eine Bestellung auf Privatpersonen ist nicht möglich).
- Übereinstimmung der Adressen: Liefer- und Rechnungsadresse müssen grundsätzlich identisch sein. Ausgenommen sind nachweislich zusammengehörige Einrichtungen (z. B. Schulverwaltungsamt als Rechnungsadresse und die zugehörige Schule als Lieferadresse).
- Öffentliche Verifizierbarkeit: Die angegebene Rechnungsadresse muss offiziell zugeordnet werden können (z. B. durch einen Abgleich mit der offiziellen Website der Institution).
So führen Sie Ihre Bestellung im Shop durch:
- Schritt 1: Wählen Sie im Checkout bitte zunächst die Zahlungsart „Vorkasse / Banküberweisung“ aus.
- Schritt 2: Klicken Sie auf „Weiter“ und tragen Sie Ihre vollständigen Rechnungs- und Lieferdaten ein.
- Schritt 3: Tragen Sie ganz unten im Kommentarfeld der Bestellung das Stichwort „Kauf auf Rechnung“ ein und schließen Sie die Bestellung ab.
Wie geht es nach Ihrer Bestellung weiter?
Nach dem Eingang Ihrer Bestellung führen wir eine interne Prüfung der oben genannten Voraussetzungen durch.
- Bei positiver Prüfung: Wir stellen Ihre Zahlungsart im System manuell auf „Kauf auf Rechnung“ um. Ihr Auftrag wird anschließend direkt freigegeben und schnellstmöglich bearbeitet. Die Rechnung liegt der Lieferung bei oder geht Ihnen separat per E-Mail zu.
- Falls die Kriterien nicht erfüllt sind: Wir informieren Sie unverzüglich per E-Mail. In diesem Fall bleibt die Zahlungsart „Vorkasse“ bestehen, oder wir stimmen gemeinsam eine andere Zahlungsart mit Ihnen ab.
Hinweis: Wir behalten uns das Recht vor, die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ im Einzelfall nach der Prüfung abzulehnen.